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Global Graphics: Wartungsservices

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR gDoc PRODUKTE

Diese Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Wartungsservices, die Ihnen im Rahmen Ihrer Teilnahme am Unternehmenslizenzprogramm (CLP) von Global Graphics bereitgestellt werden.  

 

A. DEFINITIONEN

„Global Graphics“ bedeutet (i) für Kunden, deren Hauptgeschäftssitz sich in Nord-, Süd- oder Mittelamerika befindet, Global Graphics Software, Inc., 31 Nagog Park, Suite 315, Acton, MA 01720, USA, und (ii) für Kunden, deren Hauptgeschäftssitz sich außerhalb von Nord-, Süd- oder Mittelamerika befindet, Global Graphics Software Limited, Building 2030, Cambourne Business Park, Cambourne, Cambridge, CB23 6DW, Großbritannien.

„Wartungsservices“ bedeutet (i) das Recht, die Aktualisierungen, Patches, Bug-Korrekturen und Upgrades (gemeinsam die „Upgrades“) für Produkte, die Global Graphics von Zeit zu Zeit gemäß dem normalen Veröffentlichungsplan verfügbar macht, zu erhalten und zu nutzen, sowie (ii) das Recht, den kostenfreien elektronischen, webbasierten Support zu nutzen (d. h. Wissensdatenbank und sonstige Online-Werkzeuge), sowie (iii) das Recht, kostenfreien E-Mail-Support zu Grundinstallation und Konfigurationsproblemen zu erhalten. Dieser Support steht nur für die aktuelle Version des Produkts zur Verfügung. Global Graphics bearbeitet technische Supportanfragen nur im vertretbaren Umfang und ist möglicherweise nicht in der Lage, alle Probleme oder Anfragen zu lösen. Global Graphics bietet entsprechenden Support nur dann an, wenn das Produkt mit Betriebssystemen eingesetzt wird, für die es konzipiert wurde. Die Wartungsservices für Kunden in Nord-, Mittel- und Südamerika stehen von 8:30 bis 17:00 Uhr EST (MEZ –6 Std.) zur Verfügung (außer an Feiertagen). Die Wartungsservices für Kunden außerhalb von Nord-, Mittel- und Südamerika stehen von 8:30 bis 17:00 Uhr GMT (MEZ –1 Std.) zur Verfügung (außer an Feiertagen). Global Graphics behält sich das Recht vor, die Wartungsservices jederzeit und in unregelmäßigen Abständen zu ändern, ohne Sie darüber zu informieren.

„Produkt(e)“ bedeutet die neueste Version der gDoc Softwareproduktreihe von Global Graphics, die von Ihnen direkt bei Global Graphics oder bei einem genehmigten Global Graphics-CLC registriert wurde. Sie geben Global Graphics (oder dem benannten Corporate Licensing Center) umgehend die Seriennummern der Produktlizenzen an, für die Support erworben wurde.

„Obligatorische Upgrades“ bedeuten Aktualisierungen, die im Ermessen von Global Graphics zur Behebung eines Sicherheitsverstoßes oder einer ähnlich schwerwiegenden Angelegenheit benötigt werden oder erforderlich sind, um Technologien zu ersetzen, die geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen könnten.

 

 

B. ZAHLUNG

gDoc Fusion

Wenn Sie im Rahmen des CLP gDoc Fusion-Lizenzen erworben haben und Ihre Programmvereinbarung weiterhin gültig ist, können Sie ohne Aufpreis auf Wartungsservices von Global Graphics zugreifen.

gDoc Server

Vorbehaltlich Ihrer Zahlung der entsprechenden Wartungsgebühren für jede Produktlizenz, die von Ihnen erworben und in der Rechnung von Global Graphics oder dem benannten Corporate Licensing Center ausgewiesen wurde, leistet Global Graphics die hier beschriebenen Wartungsservices. Die Wartungsservices für alle weiteren Lizenzen des gleichen Produkts, die während der CLP-Laufzeit erworben werden, werden anteilig ab Beginn der Laufzeit erhoben, sodass das jährliche Verlängerungsdatum für die Wartungsservices immer auf den Jahrestag der ursprünglichen Bestellung der Wartungsservices fällt.

 

 

C. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

gDoc Fusion    Wenn Sie im Rahmen des CLP gDoc Fusion-Lizenzen erworben haben, können Sie ohne Aufpreis auf Wartungsservices von Global Graphics zugreifen. Nach Ablauf oder Kündigung des CLP haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf die Wartungsservices von Global Graphics. Wenn Sie die Wartungsservices zu den aktuell in der Preisliste angegeben Preisen erwerben, stehen sie Ihnen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.

gDoc Server    Die anfängliche Laufzeit des Wartungsservices beträgt ein Jahr ab dem Datum, an dem Sie Wartungsservices bei Ihrem benannten Corporate Licensing Center bestellt haben („Laufzeit“). Vorbehaltlich Ihrer Zahlung der entsprechenden Gebühren kann die Wartungsvereinbarung danach jährlich verlängert werden.

Jede Partei kann nach eigenem Ermessen die Wartungsservices jederzeit mit einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen, wenn die andere Partei einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragsbedingungen begangen hat und diesen nicht innerhalb dieser dreißig (30) Tage behebt.

Die Wartungsservices können von Global Graphics gekündigt werden, wenn Sie unter einem Insolvenzrecht einen Abtretungsempfänger, Schlichter, Konkursverwalter oder Treuhänder benennen, im Fall einer versuchten Abwicklung, Liquidation oder Auflösung aus einem beliebigen Grund, falls Sie Gegenstand eines Verfahrens unter einem anwendbaren Bankrott-, Konkurs-, Insolvenz-, Abwicklungs- oder Liquidationsrecht werden, oder falls Sie nach Ansicht von Global Graphics insolvent oder in Konkurs sind.

 

 

D. ANSPRECHPARTNER FÜR DEN SUPPORT

Sie informieren Global Graphics umgehend über die Namen der autorisierten Ansprechpartner (maximal zwei), die die Wartungsservices nutzen werden.

 

 

E. AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN

Global Graphics unterliegt keiner Verpflichtung zum Support von:
(a) geänderter, beschädigter oder modifizierter Software,
(b) Global Graphics-Software, die nicht in der jeweils aktuellen Version vorliegt,
(c) Fehlern, die durch Ihre Nachlässigkeit, durch Hardwaredefekte oder andere Ursachen hervorgerufen wurden, die außerhalb des Einflusses von Global Graphics liegen,
(d) Global Graphics-Produkten, die auf einer Hardware oder in einer Betriebsumgebung installiert sind, die von Global Graphics nicht unterstützt wird,
(e) Software von Fremdanbietern, die nicht durch Global Graphics lizenziert oder genehmigt wurde.

 

 

F. VERLÄNGERUNG DER WARTUNGSSERVICES

Einen Monat vor dem Jahrestag der zu diesem Zeitpunkt gültigen Laufzeit der Wartungsservices werden Sie von Global Graphics (oder Ihrem Corporate Licensing Center) darüber informiert, dass Ihre Wartungsservices zur Verlängerung anstehen. Um im Wartungsprogramm zu verbleiben, müssen Sie die Wartungsservices für den folgenden Ein-Jahres-Zeitraum für alle Produktlizenzen erwerben, die zuvor gekauft wurden, es sei denn, es wurde schriftlich eine anderweitige Vereinbarung mit Global Graphics getroffen.

 

 

G. OBLIGATORISCHE AKTUALISIERUNGEN

Sie verpflichten sich, umgehend und spätestens innerhalb von fünfzehn (15) Geschäftstagen nach der Bereitstellung eines obligatorischen Upgrades durch Global Graphics die Verwendung aller Produkte einzustellen, die nicht mit dem obligatorischen Upgrade aktualisiert wurden.

 

 

H. WEITERE BEDINGUNGEN

Bei Upgrades müssen Sie eventuell zusätzlichen oder alternativen Geschäftsbedingungen zustimmen, die von denen in dieser Vereinbarung abweichen. Wenn Sie den Geschäftsbedingungen eines Upgrades nicht zustimmen, kann Global Graphics Ihnen die Bereitstellung des Upgrades verweigern. Für den Fall, dass Global Graphics keine zusätzlichen Geschäftsbedingungen für das entsprechende Upgrade bereitstellt, gelten die Bedingungen dieser Vereinbarung für das Upgrade.

 

 

I. BESCHRÄNKTE GARANTIEN, AUSSCHLUSSERKLÄRUNGEN UND BESCHRÄNKUNGEN

Global Graphics garantiert, dass die Wartungsservices von qualifizierten Personen mit geeigneter Erfahrung in der Durchführung der Wartungsservices fachgerecht ausgeführt werden. Global Graphics kann und wird nicht garantieren, dass während der Laufzeit ein Upgrade veröffentlicht wird. Global Graphics kann nicht garantieren, dass jedes von Ihnen geschilderte Problem gelöst werden kann oder wird. UNGEACHTET DES VORANGEGANGENEN GIBT GLOBAL GRAPHICS KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER ERKLÄRUNGEN HINSICHTLICH DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLTEN WARTUNGSSERVICES AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ZU DEREN QUALITÄT, LEISTUNG, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN GLOBAL GRAPHICS ODER SEINE LIEFERANTEN FÜR JEDWEDE BESONDEREN, INDIREKTEN, BEGLEIT- ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG SCHÄDEN AUFGRUND ENTGANGENER GESCHÄFTE, GEWINNAUSFÄLLE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG UND/ODER VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN, DIE AUFGRUND DER NUTZUNG ODER NICHT MÖGLICHEN NUTZUNG DER UNTERSTÜTZTEN SOFTWARE ODER SERVICES ENTSTANDEN, SELBST WENN DAS UNTERNEHMEN VON DER MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON GLOBAL GRAPHICS DEN BETRAG, DEN SIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ENTRICHTEN. In manchen Ländern ist die Einschränkung stillschweigender Garantien nicht gestattet. Die oben genannten Beschränkungen treffen in diesem Fall für bestimmte Kunden möglicherweise nicht zu.

 

 

J. GELTENDES RECHT

Für Kunden, deren Hauptgeschäftssitz sich in Nord-, Süd- oder Mittelamerika befindet, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts. Für Kunden, deren Hauptgeschäftssitz sich außerhalb von Nord-, Süd- oder Mittelamerika befindet, unterliegt diese Vereinbarung dem englischen Recht.

 

 

K. ALLGEMEINES

Diese Vereinbarung darf von Ihnen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Global Graphics weder ganz noch teilweise abgetreten werden. Ergänzungen, Verzichtserklärungen oder Nachträge im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und Unterschrift durch autorisierte Vertreter beider Parteien. Jedwede Bestimmung eines von Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung ausgestellten Auftragsformulars, die eine Bedingung dieser Vereinbarung ergänzt, ändert oder mit ihr unvereinbar ist, wird ausdrücklich abgelehnt und ist weder bindend für Global Graphics noch anwendbar auf diese Vereinbarung. Sollte eine Partei eine nicht erbrachte Leistung, einen Vertragsbruch oder eine Kündigung nicht anzeigen oder ein hier gewährtes Recht nicht auf andere Weise geltend machen, bedeutet dies keinen Verzicht auf eine Bedingung dieser Vereinbarung. Keine Partei gilt bei einer Verzögerung der Leistung ihrer Verpflichtungen (außer für die Zahlung des im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Geldbetrags) aufgrund von Feuer, Explosion, höherer Gewalt, Krieg, Aufstand, gesetzlichen Verordnungen oder einem anderen Grund außerhalb der vertretbaren Kontrolle dieser Partei als vertragsbrechend oder als haftbar gegenüber der anderen Partei, vorausgesetzt, dass sie die andere Partei umgehend schriftlich informiert und sich bemüht, die Verzögerung zu beheben. Sollte sich die Verzögerung über einen Zeitraum von mehr als drei (3) Monaten hinziehen, hat jede Partei das Recht, diese Vereinbarung schriftlich zu beenden. Keine Bedingung in dieser Vereinbarung schafft eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere geschäftliche Verbindung zwischen Ihnen und Global Graphics. Sie sind und bleiben ein unabhängiger Vertragspartner. Keine Partei ist haftbar für Schulden, Konten, Verpflichtungen oder sonstige Verbindlichkeiten der anderen Partei, ihrer Vertreter oder Mitarbeiter. Keine Partei ist befugt, Schulden oder weitere Verpflichtungen jedweder Art im Namen oder als Vertreter der anderen Partei anzunehmen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich genehmigt. Diese Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der Bereitstellung von Wartungsservices dar und ersetzen damit alle vorherigen Vereinbarungen, Vorschläge, Darstellungen oder Aussagen, in mündlicher oder schriftlicher Form. Alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien hinsichtlich der Bereitstellung von Wartungsservices werden hiermit ausdrücklich aufgehoben und beendet.